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Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.
Aus- und Fortbildung
Sachkundeprüfung für Zoofachhändler


Der ZZF berät Zoofachhändler bei der Zulassung ihres Zoofachmarktes. Wer ein Zoofachgeschäft eröffnen möchte, muss nach § 11 Abs. 3 Tierschutzgesetz bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Genehmigung einholen. Dabei werden unter anderem die Räumlichkeiten und die für die Tiere verantwortliche Person überprüft. Für die Zulassung zum Handel mit Heimtieren muss die verantwortliche Person ihre Erfahrung im Umgang mit Tieren und ihre Sach- und Fachkunde beim örtlichen Veterinäramt nachweisen. In Hessen und Brandenburg gibt es ein quasi obligatorisches Prüfungsgespräch.

Grundlagenordner für Zoofachhändler

Bei der Vorbereitung auf ein Fachkundegespräch hilft der Ausbildungsordner des ZZF. Er bietet einen umfassenden Überblick über alle relevanten Wissensbereiche des Berufes „Zoofachhändler“, etwa Kapitel zu biologischen Grundlagen, zu Rechtsfragen, BWL und Arbeitssicherheit sowie Anlagen zur Biologie, Gutachten zur Tierhaltung sowie Gesetzes- und Verordnungstexte.

Die einzelnen Kapitel sind pädagogisch-didaktisch aufbereitet, Testfragen am Ende der Kapitel unterstützen das effektive Lernen.
Durch ihr umfangreiches Stichwortverzeichnis sind die Ordner zusätzlich ein ideales Nachschlagewerk für die tägliche Beratungspraxis im Zoofachhandel. Die Loseblattsammlung ermöglicht zudem, zeitnah Kapitel zu aktualisieren.
Weitere Infos: http://www.zzf.de/ausbildung/angebote/glo.html
ZZF-Prüfung für Heimtierpfleger/in im Salon
Derzeit gibt es in Deutschland keine geregelte Berufsausbildung für den Beruf „Heimtierpfleger im Salon/Groomer“. Damit Heimtierpfleger ihre Fachkenntnisse bei der Fellpflege von Hund und Katze dennoch gegenüber den Tierhaltern belegen können, hat die Fachgruppe "Heimtierpflege im Salon" des ZZF eine standardisierte Prüfung zum "ZZF geprüften Heimtierpfleger" entwickelt. Das Prädikat verleiht Groomern eine Vorbildfunktion für Tierhalter und Mitbewerber und fördert den professionellen, artgerechten Umgang mit Hund und Katze. Die Fachgruppe arbeitet zusätzlich darauf hin, dass die Prüfung als Befähigungsnachweis für Existenzgründer staatlich anerkannt wird.
Die standardisierten Prüfungsanforderungen hat die Fachgruppe auf Grundlage des international gültigen FCI-Standards (Fédération Cynologique International = Internationaler Hundezuchtverband) erarbeitet. Theoretisches Fachwissen wird im Rahmen einer schriftlichen Prüfung mit etwa 70 Fragen unter anderem zu FCI-Standards, Arbeitstechniken, zur Anatomie, Desinfektion, Haut- und Fellpflege sowie Ersten Hilfe bei Hund und Katze festgestellt. Im praktischen Teil beweisen die Teilnehmer, dass sie die Scher- und Schneidetechnik beim Pudel, fachgerechtes Trimmen einer Rauhaarrasse, die Technik des Effilierens und weitere Techniken bei anderen Rassen beherrschen. Eine Prüfungskommission bewertet die Leistung der Prüflinge anhand eines Punktesystems. Wer die Prüfung in Teilbereichen nicht bestanden hat, kann diese innerhalb von zwei Jahren wiederholen.

Alle Prüfungsteilnehmer müssen eine zweijährige Berufserfahrung als Heimtierpfleger im Salon nachweisen und Mitglied in der ZZF- Fachgruppe "Heimtierpflege im Salon" sein. Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist auch die Belegung eines Vorbereitungslehrgangs, in dem das Fachwissen und die Sachkunde überprüft werden.
Weitere Infos: http://www.fachgruppe-heimtierpflege.de/
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