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Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.

Kennzeichnung von Tieren

Artenschutzrechtliche Kennzeichnung

Wer Tiere hält, die nach Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV geschützt sind, muss sie mit einem artenschutzrechtlichen Kennzeichen versehen. Das Bundesumweltministerium hat den ZZF mit der Ausgabe von artenschutzrechtlichen Kennzeichen beauftragt. Mit dem Verkauf, der Registrierung der Kennzeichen und der vorgeschriebenen Meldung an die zuständigen Behörden hat der ZZF sein Service-Unternehmen Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH (WZF) beauftragt.

Zu den kennzeichnungspflichtigen Tieren gehören insgesamt an die 1000 verschiedene Tierarten. Vögel werden in erster Linie mit Fußringen, Säugetiere und Reptilien mit Transpondern (implantierbare Mikrochips) versehen. Wenn im Einzelfall eine Kennzeichnung unmöglich ist, kann mit Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörden eine genaue und lückenlose Dokumentation, etwa mit Hilfe von Fotos, über das Tier geführt werden.

Die Kennzeichen ermöglichen die direkte Zuordnung eines Tieres zu amtlichen Dokumenten, Meldeformularen und zu Bestandsbüchern, die von Züchtern und Zoofachhändlern geführt werden. Die legale Herkunft lebender, kennzeichnungspflichtiger Tiere kann so durch den Besitzer lückenlos nachgewiesen werden. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungsregelung wird mit Ordnungsstrafen belegt.

Weitere Infos: www.ringstelle.de

Fußringe für Sittiche

Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/ Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein.

Die Ringnummer gibt Auskunft über den Züchter bzw. Händler, die Ringvergabestelle und eventuell das Schlupfjahr des Vogels. Der Ring dient dazu, die Herkunft eines an der Papageienkrankheit (Psittakose) erkrankten oder auch nur psittakoseverdächtigen Vogels zu ermitteln, um dann die erforderlichen Maßnahmen zur raschen Eindämmung dieser Infektion einleiten zu können. Wegen der ähnlichen Symptome wird die Papageienkrankheit beim Menschen oft irrtümlich als Grippe diagnostiziert. Bei einer gezielten ärztlichen Untersuchung ist die Infektion jedoch leicht festzustellen und auch mit relativ einfachen Mitteln zu behandeln.

Einige Sittich- und Papageienarten sind auch nach Artenschutzrecht zu kennzeichnen. Die Artenschutz-Ringe werden als tierseuchenrechtliche Kennzeichnung anerkannt. Für die Bestellung tierseuchenrechtlicher Kennzeichen ist die Vorlage einer Zuchterlaubnis nach §17g Tierseuchengesetz bei der Ringvergabestelle erforderlich.

Weitere Infos: www.ringstelle.de

Suchdienst für Vögel

Hunderte von Vögeln entwischen jeden Sommer durch versehentlich offen stehende Fenster. Kaum einer der Ausreißer kann über längere Zeit auf sich allein gestellt überleben, und nur die wenigsten finden den Weg zurück in ihr Heim. Aus diesem Grund hat der ZZF einen kostenlosen bundesweiten Suchdienst für Vögel eingerichtet.

Mithilfe seines Archivs mit registrierten Psittakose- und Artenschutzringen gelingt es der ZZF-Ringstelle, rund 80 Prozent der gefundenen Sittiche und Papageien ihren Haltern zuzuordnen:

  1. Vogelhalter sollten unmittelbar nach der Anschaffung des Vogels die Ringnummer notieren, um sie bei Bedarf angeben zu können.
  2. Bei Verlust des Vogels können Vogelhalter die Ringnummer bei der ZZF-Ringstelle angeben.
  3. Der Finder eines beringten Vogels liest die Nummer auf dem Fußring des Vogels ab und meldet sie mit allen Buchstaben und Zeichen bei der ZZF-Ringstelle.
  4. Unter Umständen ermittelt die Ringstelle den Vogelhalter auch mit Hilfe der Unterlagen von Züchtern und Zoofachgeschäften, die beim Verkauf von beringten Vögeln die Adresse der Käufer notieren müssen.
  5. Neben den ZZF-Kennzeichen kann die Ringstelle auch fremde Kürzel auf den Vogelringen identifizieren und verweist gezielt an andere Ringvergabestellen im In- und Ausland.

Kontakt Ringstelle:

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 10 bis 13 Uhr
Tel 0611 447553-24
ringstelle@zzf.de

Weitere Infos: www.ringstelle.de

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